Verhalten bei polizeilicher Vorladung

Diese Seite bietet Ihnen schnelle Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie sich im Falle einer polizeilichen Vorladung richtig verhalten. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Fehler zu vermeiden, die später schwerwiegende Folgen haben können.

Eine Vorladung zur Polizei verunsichert viele. Wichtig ist, richtig zu reagieren, um Ihre Rechte zu wahren und keine unnötigen Risiken einzugehen. Diese Guideline zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

1. Bewahren Sie Ruhe
  • Eine Vorladung bedeutet keine Schuld und keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen.

  • Sie müssen nicht sofort reagieren, weder anrufen noch hingehen.

  • Spontane Kontaktaufnahme kann Ihre Verteidigungsstrategie erschweren.

  • Erst prüfen lassen, worum es geht – Ruhe bewahren und keine übereilten Schritte setzen.

2. Machen Sie keine Angaben zur Sache
  • Sie müssen nichts sagen

  • Sie sollten nichts sagen

Regel: „Ich mache keine Angaben zur Sache.“

3. Keine Aussage ohne Anwältin
  • Fordern Sie ausdrücklich:
    „Ich möchte mit meiner Anwältin sprechen.“

  • Die Polizei muss Ihnen diesen Kontakt ermöglichen.

  • Selbst wenn Druck aufgebaut wird – bleiben Sie standhaft.

Wichtig:
Sie müssen auch nicht erklären, warum Sie schweigen oder eine Anwältin möchten.

4. Nichts unterschreiben
  • Unterschreiben Sie keine Protokolle, Belehrungen oder Dokumente, die Sie nicht vollständig verstehen.

  • Auch nicht „nur zur Bestätigung“.

  • Fehler lassen sich später kaum korrigieren.

5. Widerstand vermeiden
  • Leistet man körperlichen Widerstand oder beleidigt Beamte, drohen zusätzliche Strafverfahren.

  • Auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen – bleiben Sie ruhig und kooperativ im Rahmen der Formalitäten.

6. Rufen Sie Ihre Strafverteidigerin an

Kontaktieren Sie sofort eine Anwältin für Strafrecht.
Falls möglich:

  • Aus dem Polizeigewahrsam telefonieren

  • Angehörige bitten, Anwältin zu kontaktieren

  • Visitenkarte bereit halten

Frühe anwaltliche Unterstützung verhindert Fehler, die später gravierende Folgen haben.

7. Aussagen nur nach Akteneinsicht

Erst wenn Ihre Anwältin:

  • Akteneinsicht erhalten hat

  • den Tatvorwurf kennt

  • die Beweislage geprüft hat

kann entschieden werden, ob eine Aussage sinnvoll ist – oder nicht.

In den meisten Fällen ist Schweigen bis nach Akteneinsicht die sicherste und beste Strategie.

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Jede polizeiliche Vorladung ist einzigartig und erfordert eine anwaltliche Prüfung. Bitte wenden Sie sich im Ernstfall umgehend an eine qualifizierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

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