Jugendstrafrecht
Ich begleite meine Mandantinnen und Mandanten zuverlässig in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich des Jugendstrafrechts.
Das Jugendstrafrecht betrifft Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren und unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund stehen nicht Strafen, sondern die Erziehung und individuelle Entwicklung des einzelnen Jugendlichen in seiner jeweiligen Lebensphase.
Wenn junge Menschen mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist die Situation für sie und ihre Familien oft belastend und unübersichtlich. Gleichzeitig bietet das Jugendstrafrecht mit seinen besonderen Verfahrensregeln und Rechtsfolgen in vielen Fällen Möglichkeiten, Verfahren frühzeitig einzustellen und zu beenden oder den weiteren Verlauf positiv zu beeinflussen.
Während des gesamten Verfahrens ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Ihre Arbeit ist dabei von großer Bedeutung, da sie die persönliche Situation des Jugendlichen in das Verfahren einbringt und zur Entwicklung geeigneter Lösungen beitragen kann. Wichtig ist jedoch: Sie besitzt kein Zeugnisverweigerungsrecht. Jugendliche sollten daher gegenüber der Jugendgerichtshilfe keine Angaben zur Sache machen, die später im Prozess gegen sie verwendet werden können – insbesondere nicht, wenn eine schweigende oder bestreitende Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Jugendstrafrecht ist entscheidend, um eine frühzeitige Verfahrensbeendigung zu erreichen und um Fehler zu vermeiden, die später kaum korrigierbar sind. Ich begleite Sie und Ihr Kind in dieser Situation ruhig und zuverlässig und stehe Ihnen in allen Phasen des Jugendstrafverfahrens zur Seite – mit Verständnis für die besondere Lebenssituation und dem Blick für eine sinnvolle und zukunftsorientierte Lösung.
Meine Leistungen im Überblick:
Sofortberatung im Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen
Beratung zum Umgang mit der Jugendgerichtshilfe
Unterstützung für Eltern
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
und mehr.
Einordnung


Wünschen Sie eine persönliche und kompetente Beratung?
Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen oder Anliegen an mich zu wenden - ich bin gerne für Sie da.


