Verhalten bei Festnahme

Diese Seite bietet Ihnen schnelle Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie sich im Falle einer Festnahme richtig verhalten. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Fehler zu vermeiden, die später schwerwiegende Folgen haben können.

Eine Festnahme ist eine Ausnahmesituation. Die Polizei tritt entschlossen auf, die Lage ist stressig – und genau deshalb ist es wichtig, richtig zu reagieren, um die eigenen Rechte zu schützen und spätere Nachteile zu vermeiden.

Diese Guideline zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

1. Bewahren Sie Ruhe
  • Nicht diskutieren, nicht weglaufen, nicht körperlich wehren.

  • Aggressives oder impulsives Verhalten kann die Situation verschlimmern.

  • Bleiben Sie höflich und gefasst – das schützt Sie.

2. Machen Sie keine Angaben zur Sache
  • Sie müssen nichts sagen

  • Sie sollten nichts sagen

Regel: „Ich mache keine Angaben zur Sache.“

3. Keine Aussage ohne Anwältin
  • Fordern Sie ausdrücklich:
    „Ich möchte mit meiner Anwältin sprechen.“

  • Die Polizei muss Ihnen diesen Kontakt ermöglichen.

  • Selbst wenn Druck aufgebaut wird – bleiben Sie standhaft.

Wichtig:
Sie müssen auch nicht erklären, warum Sie schweigen oder eine Anwältin möchten.

4. Nichts unterschreiben
  • Unterschreiben Sie keine Protokolle, Belehrungen oder Dokumente, die Sie nicht vollständig verstehen.

  • Auch nicht „nur zur Bestätigung“.

  • Fehler lassen sich später kaum korrigieren.

5. Widerstand vermeiden
  • Leistet man körperlichen Widerstand oder beleidigt Beamte, drohen zusätzliche Strafverfahren.

  • Auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen – bleiben Sie ruhig und kooperativ im Rahmen der Formalitäten.

6. Rufen Sie Ihre Strafverteidigerin an

Kontaktieren Sie sofort eine Anwältin für Strafrecht.
Falls möglich:

  • Aus dem Polizeigewahrsam telefonieren

  • Angehörige bitten, Anwältin zu kontaktieren

  • Visitenkarte bereit halten

Frühe anwaltliche Unterstützung verhindert Fehler, die später gravierende Folgen haben.

7. Aussagen nur nach Akteneinsicht

Erst wenn Ihre Anwältin:

  • Akteneinsicht erhalten hat

  • den Tatvorwurf kennt

  • die Beweislage geprüft hat

kann entschieden werden, ob eine Aussage sinnvoll ist – oder nicht.

In den meisten Fällen ist Schweigen bis nach Akteneinsicht die sicherste und beste Strategie.

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Jeder Festnahmefall ist einzigartig und erfordert eine anwaltliche Prüfung. Bitte wenden Sie sich im Ernstfall umgehend an eine qualifizierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

Was Sie jetzt tun sollten

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