Verhalten bei Durchsuchung

Diese Seite bietet Ihnen schnelle Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie sich im Falle einer Durchsuchung richtig verhalten. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Fehler zu vermeiden, die später schwerwiegende Folgen haben können.

Eine Durchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Die Polizei tritt entschlossen auf, die Lage ist stressig – und genau deshalb ist es wichtig, richtig zu reagieren, um die eigenen Rechte zu schützen und spätere Nachteile zu vermeiden.

Diese Guideline zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

1. Bewahren Sie Ruhe
  • Nicht diskutieren, nicht weglaufen, nicht körperlich wehren.

  • Freundlich bleiben, aber bestimmt – das schützt Sie.

2. Nichts zur Sache sagen

Das Wichtigste überhaupt:

  • Sie müssen nichts sagen.

  • Sie sollten nichts sagen.

  • Nutzen Sie Ihr Schweigerecht: „Ich mache keine Angaben zur Sache.“

  • Auch scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

3. Beschluss zeigen lassen
  • Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss (oder Begründung für „Gefahr im Verzug“).

  • Notieren/fotografieren (falls möglich): Aktenzeichen, Datum, Gericht, Tatvorwurf, Objekt, gesuchte Beweismittel.

  • Abweichungen (z. B. falsche Adresse) festhalten.

4. Anwältin kontaktieren
  • Sagen Sie klar: „Ich möchte mit meiner Rechtsanwältin sprechen.“

  • Telefonat ermöglichen lassen; alternativ Angehörige bitten, die Anwältin zu informieren.

  • Bis zur Rückmeldung weiter schweigen.

5. Keine Unterschriften
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig verstehen.

  • Maximal eine neutrale Empfangsbestätigung für beschlagnahmte Gegenstände – ohne inhaltliche Erklärungen.

6. Durchsuchung begleiten – Do’s & Don’ts
Do
  • Eigene Notizen führen (Räume, Zeiten, Namen, was mitgenommen wird).

  • Zeugen hinzuziehen, wenn möglich.

  • Protokoll und Beschlagnahmeliste verlangen (mit genauen Bezeichnungen/Seriennummern)

Don’t
  • Keine Passwörter/Entsperrcodes herausgeben (vorher Anwältin!).

  • Nichts freiwillig herausgeben ohne Quittung.

  • Kein Small‑Talk zur Sache; keine Erklärungen „zwischen Tür und Angel“.

8. Nach der Durchsuchung – Sofortmaßnahmen
  • Gedächtnisprotokoll erstellen (Ablauf, Zitate, Besonderheiten).

  • Beschluss, Protokolle, Listen an die Anwältin weitergeben.

  • Schäden fotografieren und dokumentieren (für Erstattung).

  • Keine Social‑Media‑Posts über den Vorgang.

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Jede Durchsuchung ist einzigartig und erfordert eine anwaltliche Prüfung. Bitte wenden Sie sich im Ernstfall umgehend an eine qualifizierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

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